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Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung für Veranstaltungen
- Die Verantwortung für die Entscheidung zur Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen liegt allein beim Teilnehmer. Dieser ist entsprechend auch für die persönliche Einschätzung zur körperlichen und gesundheitlichen Eignung verantwortlich.
- Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, Unfall oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
- Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
- Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Sponsoren sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.